100% Jugendschutz bei SnusMarkt
Das Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt hat Testkäufe im Geschäft in Auftrag gegeben. Bei 32 Prozent der im Kanton durchgeführten Testkäufe wurde Snus mit Tabak verkauft, obwohl die Testkäufer die gesetzliche Altersgrenze für den Kauf von Tabak nicht erreichten. Der Verkauf von Snus an Personen unter 18 Jahren ist in Basel – wie bald in der ganzen Schweiz – verboten.
„Es ist ein ernstes Problem, dass die vom Gesundheitsdepartement Basel-Stadt durchgeführten Testkäufe bei fast jedem dritten Versuch dazu führten, dass ein Minderjähriger Snus kaufen konnte. Es sollte nicht so einfach sein, das Verbot zu umgehen, und einige Geschäfte scheinen nicht die Routine dafür zu haben, um dies einzudämmen und unsere Jugend zu schützen", sagt Markus Lindblad, Head of External Affairs bei SnusMarkt.ch.
Bei SnusMarkt.ch werden jedoch alle Kunden bei ihrer ersten Bestellung einer strengen Altersprüfung unterzogen. Kunden müssen physisch anwesend sein, wenn sie das Paket erhalten, einen Ausweis vorlegen und nachweisen, dass sie volljährig sind.
Markus Lindblad weiter: „Vor diesem Hintergrund sind wir sehr glücklich und auch stolz, dass wir beim Kauf von Snus und Tabak auf SnusMarkt.ch einen 100-prozentigen Jugendschutz gewährleisten können.“