Über Lukas, den einflussreichen Vorkämpfer
Das Snus Tagebuch hat den charismatischen und engagierten Nationalrat Lukas Reimann getroffen und gefragt, wie es eigentlich dazu kam, dass er mit Rauchen aufgehört und zum wichtigen Botschafter für rauchfreie Nikotinprodukte in der Schweiz wurde.
Lukas Reimann wurde 2007 in den Nationalrat gewählt. Damals war er 25 Jahre alt und zu dieser Zeit das jüngste Parlamentsmitglied. Ausserdem war er ein starker Raucher, der nicht vorhatte, aufzuhören. Aber ein paar Jahre danach ermutigte ihn ein Freund, Snus zu probieren. Er probierte es und versuchte dann wieder eine Zigarette zu rauchen – und stellte fest, dass er sie nicht mehr gerne hatte. «Also warf ich meine Zigaretten weg und habe seitdem nicht mehr geraucht. Und ich habe es nie bereut», sagt Lukas Reimann.
Aber was genau war es, das diesen überzeugten Raucher dazu brachte, nach über 10 Jahren mit dem Rauchen aufzuhören? Er fühlte sich einfach besser, fitter und hatte mehr Ausdauer. Der vielleicht beste Beweis für seine verbesserte Fitness war, als er endlich seine damalige Freundin - eine Profi-Handballerin - auf dem Tennisplatz besiegen konnte.
Snus ist eine «perfekte Alternative»
In den zehn Jahren, seit er von Zigaretten auf Snus umgestiegen ist, hat Lukas Reimann versucht, anderen Freunden, die mit dem Rauchen aufhören wollen, Snus zu empfehlen. «Sie haben Medikamente, Therapien und sogar Hypnose ausprobiert. Und nichts hat geholfen. Und dann habe ich ihnen diese kleine Dose gegeben und sie haben mir gesagt: 'Ich habe aufgehört zu rauchen! Vielen Dank!'», erklärt er.
Snus bietet Rauchern eine Reihe von Wahlmöglichkeiten, die einem das Gefühl geben, die Kontrolle zu haben. «Du willst verschiedene Marken und Geschmacksrichtungen wählen, also ist Snus eine perfekte Alternative», erklärt Reimann. «Bei Snus entscheidest du immer noch selber. Aber du rauchst nicht mehr, was natürlich viel besser ist.»
Reimann weist auch darauf hin, dass er Snus mag, weil er mit dem Genuss des Produkts andere nicht stört, wie es beim Rauchen der Fall ist.
Legalisierung von Snus in der Schweiz
Als Lukas Reimann sah, dass immer mehr Menschen von Zigaretten auf Snus umstiegen, begann er, die Tabakbestimmungen genauer unter die Lupe zu nehmen. Zu dieser Zeit war der Verkauf von Snus in der Schweiz verboten, und nur kleine Mengen durften für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Er beschloss, die Regulierung von Snus zu einem seiner politischen Hauptanliegen zu machen und versprach, sich für eine Aktualisierung der Vorschriften einzusetzen, damit Snus und Nikotinbeutel in den neuen Tabakgesetzen angemessen berücksichtigt werden.
Ein erster Schritt bestand darin, seine Parlamentskollegen aufzuklären. Zu diesem Zweck brachte er 2015 eine Dose Snus mit ins Parlament. Laut Reimann probierten Dutzende von Parlamentsmitgliedern. «Keiner fühlte sich schwindelig oder krank», erinnert er sich. «Viele konnten nicht verstehen, warum Snus nicht legal ist.»
Schliesslich gelang es ihm, 156 von 200 Parlamentsmitglieder aller Parteien dazu zu bewegen, seinen Vorschlag zu unterstützen, den Wortlaut der Schweizer Tabakgesetzgebung zu aktualisieren und den Weg für die Legalisierung von Snus zu ebnen. Und 2016 hat die Gesundheitskommission des Nationalrats seine parlamentarische Initiative zur Aufhebung des Snusverbots mit 27:0 Stimmen einstimmig angenommen. «Vielen Parlamentsmitgliedern war klar, dass es keine guten Argumente für die damalige Regelung gab», erinnert er sich.
Bundesgerichtsentscheid: Schweizer Snus-Verbot «willkürlich»
Etwa zur gleichen Zeit verklagte ein Tabakunternehmen mit Sitz in Reimanns Heimatkanton die Schweizer Zollbehörde, weil sie die Einfuhr einer grossen Ladung Snus aus Schweden verweigert hatte. Das Unternehmen argumentierte, dass das Schweizer Snusverbot verfassungswidrig sei. Dies löste einen langwierigen Rechtsstreit aus, der schliesslich bis zum höchsten Gericht des Landes ging. Im Juni 2019 stellte sich das Bundesgericht auf die Seite des Tabakunternehmens und entschied, dass das Verbot von Snus, während andere Formen von Tabak erlaubt sind, «willkürlich» und damit verfassungswidrig ist. In seinem Urteil wies das Bundesgericht Argumente zurück, die sich auf die Tatsache stützten, dass Snus in der EU verboten ist, um ein ähnliches Verbot in der Schweiz zu rechtfertigen.
Der Weg, bis wir in der Schweiz soweit waren, wie es heute der Fall ist, hat viel Zeit und Geduld in Anspruch genommen. Das Schweizer Parlament verabschiedete letztlich im Oktober 2021 einen Gesetzentwurf mit spezifischen Regelungen für Snus und andere orale Nikotinprodukte. Im Gesetz noch zu berücksichtigen ist die an der Volksabstimmung vom 13. Februar angenommene Tabakwerbeverbots-Initiative, welche wir bereits im Beitrag Zum Ja zur Tabakwerbeverbots-Initiative und was nun wichtig ist kommentiert haben. Die neuen Regeln sollen 2023 in Kraft treten.