Rauchzeichen aus dem Parlament
Die mehrere Teile umfassende Revision der Tabakproduktegesetzgebung in der Schweiz sorgt seit einigen Jahren für hitzige Diskussionen unter den politischen Parteien. Die aktuell laufenden Diskussionen im Parlament wurden durch die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung“ ausgelöst, die im Februar 2022 von den Schweizer Stimmberechtigen angenommen wurde. Ziel ist es, Tabakwerbung überall dort zu verbieten, wo sie Minderjährige erreichen kann. Soweit so gut, aber wie soll das nun genau geregelt werden?
Angesichts der langjährigen Debatten ist es aus unserer Sicht an der Zeit, die unterschiedlichen Positionen der Parteien kurz darzustellen.
Die SVP steht den geplanten Restriktionen kritisch gegenüber. Sie befürchtet, dass zu strikte Werbeverbote die wirtschaftliche Freiheit einschränken und besonders kleinere Geschäfte und Printmedien wirtschaftlich belasten könnten. Für die SVP steht die Eigenverantwortung der Konsumenten im Vordergrund, sie setzt sich für eine weniger restriktive Gesetzgebung ein.
Im Gegensatz dazu unterstützen die SP und die Grünen die vorgeschlagenen strengen Massnahmen des Bundesrats vollumfänglich. Sie argumentieren, dass ein umfassendes Werbeverbot notwendig sei, um die Jugend vor den Gefahren des Rauchens zu schützen. Besonders die Grünen heben die gesundheitlichen Vorteile hervor und betonen die langfristige Senkung der Gesundheitskosten durch Prävention.
Die FDP zeigt sich pragmatisch und betont die Notwendigkeit eines ausgewogenen Ansatzes. Zwar erkennt sie den Schutz der Jugend an, warnt jedoch vor Überregulierung. Sie plädiert für Lösungen, die sowohl den Gesundheitsschutz als auch die wirtschaftlichen Interessen berücksichtigen. Der Mittelweg ist für die FDP essenziell, um sowohl präventive Massnahmen zu fördern als auch wirtschaftliche Freiheiten zu wahren.
Die Mitte und die GLP bewegen sich ebenfalls in Richtung eines Kompromisses. Die Mitte-Partei betont die Wichtigkeit von Präventionsmassnahmen, spricht sich aber gegen übermässige Einschränkungen aus, die die Wirtschaft stark belasten könnten. Die GLP legt ihren Fokus auf wissenschaftlich fundierte Massnahmen sowie Nachhaltigkeit, wobei sie auch die Umweltbelastung durch Tabakprodukte in die Diskussion einbringt.
Die verschiedenen Positionen verdeutlichen die komplexen Interessenlagen in der Debatte um die Tabakproduktegesetzgebung. Zwischen wirtschaftlichen Interessen, gesundheitlichen Überlegungen und der Frage nach individueller Freiheit wird weiterhin eine Lösung gesucht, die alle Aspekte angemessen berücksichtigt.
Gerade erst Anfang dieser Woche hat der Ständerat beschlossen, an Ausnahmen bei der Tabakwerbung festzuhalten, insbesondere bei Werbung an öffentlich zugänglichen Orten und dem Sponsoring von Veranstaltungen, sofern diese nicht für Minderjährige sichtbar sind. Dies zeigt eindrücklich, dass das Parlament weiter intensiv an ausgewogenen Kompromissen zwischen Werbebeschränkungen und wirtschaftlicher Freiheit arbeitet.
Ein bisher zu wenig beachteter Aspekt in der Debatte ist die Möglichkeit, die Gesetzesrevision zur Risikoreduktion zu nutzen. Durch alternative Produkte wie Snus und Nikotinbeutel, die weniger schädlich sind als Zigaretten, könnte man gesundheitliche Schäden verringern. Dies würde nicht nur die Regulierung modernisieren, sondern auch das Rauchen in der Gesellschaft langfristig reduzieren und damit Leben retten. Die WHO unterstützt diesen Ansatz, der die Schweiz näher an die Ratifizierung des sogenannten FCTC-Protokolls bringen könnte.
Mit diesem Ansatz könnte die Schweiz ihre Tabakregulierung klar verbessern und sich an der globalen Bewegung zur Risikoreduktion beteiligen. Das Schweizer Parlament hat weiterhin die Chance, diesen Aspekt in die Diskussionen einzubringen und sich für eine gesündere Gesellschaft zu fördern. Dahingehend hat sich zum Beispiel auch schon der einflussreiche Walliser Politiker Philipp Matthias Bregy geäussert.
Die parlamentarischen Beratungen über die Umsetzung der Tabakwerbeverbotsinitiative wird voraussichtlich bis 2025 andauern, mit einer möglichen Inkraftsetzung der neuen Regelungen im Jahr 2026.