Snus in der Schweiz

Snus in der Schweiz aus Schweden bestellen - was ist vom Zoll zu erwarten?

Snus steht vor der Legalisierung

Viele Freunde des gluschtigen Mundtabaks beim SnusMarkt können aufatmen. Endlich ist in die Schweizer Politik Bewegung gekommen, nachdem in der Vergangenheit diverse Lieferungen von Snus vom Zoll zurückgehalten wurden. Diese Vorfälle hatten bekanntlich dazu geführt, dass viele Konsumenten bei der Bestellung von Snus verunsichert waren und befürchten mussten, auch ihre Bestellung fände ein ähnliches Schicksal. Wir vom Snusmarkt möchten über die momentane Situation beim Import von Snus aus Schweden aufklären und aufzeigen, was ihr dabei beachten solltet.

Die Entwicklungen der letzten Jahre

Grundlage für die Vorfälle war ein Gesetz aus dem Jahre 1991, in dem die Politik auf die zunehmende Beliebtheit des schwedischen Mundtabaks reagierte und den Import und Vertrieb von Snus verbot. Eine lange Zeit konnten findige Eidgenossen dem Verbot trotzen, indem Snus als Kautabak deklariert wurde, der ebenso wie Schnupftabak traditionell das Wohlwollen der Behörden geniesst. Im Jahre 2016 schloss die Schweizer Politik die Gesetzeslücke und liess diesen "Etikettenschwindel" nicht mehr zu. Die Verunsicherung der Snus-Konsumenten nahm ihren Lauf.

Snus in Bezug auf die gesundheitlichen Aspekte

Dabei passte das Verbot nicht mehr zum Zeitgeist und wirkte wie ein aus der Zeit gefallener Anachronismus. Denn während auf der einen Seite das Tabakrauchen aufgrund seiner gravierenden Auswirkungen auf die Gesundheit zu Recht problematisiert wird, wurden Alternativen zum Rauchen auf der anderen Seite immer wichtiger. In diesem Zusammenhang spielt Snus eine insgesamt positive Rolle, da Wissenschaftler in Studien ermittelt haben, dass die Gesundheitsgefährdung dieses aromatischen Mundtabaks zwischen 90 und 95 % niedriger ist als beim Rauchen. Zudem bestehen bei dem Oraltabak, der sich in der Mundschleimhaut auflöst, keinerlei Gesundheitsrisiken durch das Passivrauchen.

Snus in der Rauchentwöhnung

Insofern liegen die gesundheitlichen Vorzüge von Snus in der Rolle als Substitut. Wer seinen Appetit auf Tabak durch Snus anstatt durch eine Zigarette stillt, erleidet nur einen winzigen Bruchteil der Gesundheitsrisiken im Vergleich zu Tabakrauchern. Dazu passt, dass Snus zunehmend in der Rauchentwöhnung eingesetzt wird und damit - erneut im Sinne des Zeitgeists - Menschen dabei hilft, vom Glimmstängel loszukommen. In Schweden selbst ist ein Grund für die Popularität von SnusMarkt, dass der Mundtabak nicht unter die ansonsten im Land herrschenden restriktiven Antirauchergesetze fällt.

Die Reaktion der Behörden auf die Befunde

Da dies nicht den Behörden verborgen blieb, zumal sich die Gemeinde der Snus-Konsumenten gegen das Verbot wehrte und mit guten Argumenten zu überzeugen wusste, befindet sich derzeit ein vielversprechender Gesetzesentwurf im Bundesrat. Neben einem nun in allen Kantonen geltenden Verkaufsverbot für Tabakprodukte an Personen unter 18 Jahren soll Snus nun ebenso wie E-Zigaretten legalisiert werden - wahrscheinlich mit den entsprechenden Warnhinweisen.

Was bedeutet dies für den Kunden?

Diese Entwicklungen bedeuten zweierlei: Einerseits sollte es nicht mehr lange dauern, bis der Oraltabak Snus legal importiert werden darf. Andererseits dürfte Snus schon jetzt in der Prioritätenliste der Zollbeamten nicht mehr allzu weit oben stehen. Die Gefahr einer Ablehnung der Versendung ist dadurch gering geworden. Ansonsten müssen sich die Käufer lediglich mit den Zollgebühren auseinandersetzen, die sich nach Schweizer Recht nach der Grösse und dem Gewicht der Ware richten. Aufgrund der niedrigen Mehrwertsteuer von nur 8 % halten sich die Kosten dafür allerdings in Grenzen.

Quellen:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-73174.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Snus

https://www.bernerzeitung.ch/articles/31007138